Im folgenden Dokument findet ihr eine Zusammenfassung der derzeit (Stand 28.3.2021) geltenden Regeln für Wassersportler in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen in Form von Fragen und Antworten.
Wichtig für uns:
- Arbeiten am Boot durch einzelne Eigner sind unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneauflagen und unserer Vereinshygieneregeln zulässig
- Nutzung des Vereinshauses nur in direktem Zusammenhang mit dem Sportbetrieb
- Jugendtraining bis 14 Jahre mit bis zu 10 Teilnehmern ist zulässig (HH)
- Übernachtung auf dem eigenen Boot in Schleswig-Holstein und Niedersachsen nur mit Dauerliegeplatz oder während der Überführung dorthin (SH)