- Es gelten weiterhin die Kontaktbeschränkungen im Yachthafen (Mindestabstand von 1,50m).
- Das Tragen von einem Mund-Nasen-Schutz für die Eigner und deren Angehörige im direkten Kontakt zu unseren Mitarbeitern ist verpflichtend umzusetzen.
- Das Kranen von Booten sowie Maststellen erfolgt unter Einhaltung aller Hygienevorschriften, des benötigten Sicherheitsabstandes und durch Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Verpflichtung für den Eigner sowie deren Angehörige).
- Zum Kranen sind maximal der /die Bootseigner/in + eine Begleitperson zugelassen
- Die Sanitäranlagen in Halle 1 und 4 sind eingeschränkt nutzbar. Die Duschen sind geschlossen
- Der Zutritt auf das Gelände und der Aufenthalt an Bord ist 2 Personen pro Boot oder weitere Personen, wenn sie in einem Haushalt leben erlaubt.
- Gewerbliche Arbeiten sind unter Beachtung der Kontaktvermeidungsregeln erlaubt.
- Das Übernachten an Bord ist unter den genannten Personenbeschränkungen erlaubt, sofern sie über sanitäre Einrichtungen verfügen.
- Die Räume des Yachthafenbüros dürfen nur durch Mitarbeiter unter Anwendung der gültigen Hygiene- und Abstandsregeln betreten werden. Mitglieder haben keinen Zutritt.
- Die Toilettenanlagen in Halle 1 und 4 können benutzt werden. Die Duschräume sind gesperrt.
- Der Spielplatz ist weiterhin gesperrt.