Bekanntmachung Nr. 9 der Hamburger Yachthafengemeinschaft

  • Es gelten weiterhin die Kontaktbeschränkungen im Yachthafen (Mindestabstand von 1,50m).
  • Das Tragen von einem Mund-Nasen-Schutz für die Eigner und deren Angehörige im direkten Kontakt zu unseren Mitarbeitern ist verpflichtend umzusetzen.
  • Das Kranen von Booten sowie Maststellen erfolgt unter Einhaltung aller Hygienevorschriften, des benötigten Sicherheitsabstandes und durch Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Verpflichtung für den Eigner sowie deren Angehörige).
  • Zum Kranen sind maximal der /die Bootseigner/in + eine Begleitperson zugelassen
  • Die Sanitäranlagen in Halle 1 und 4 sind eingeschränkt nutzbar. Die Duschen sind geschlossen
  • Der Zutritt auf das Gelände und der Aufenthalt an Bord ist 2 Personen pro Boot oder weitere Personen, wenn sie in einem Haushalt leben erlaubt.
  • Gewerbliche Arbeiten sind unter Beachtung der Kontaktvermeidungsregeln erlaubt.
  • Das Übernachten an Bord ist unter den genannten Personenbeschränkungen erlaubt, sofern sie über sanitäre Einrichtungen verfügen.
  • Die Räume des Yachthafenbüros dürfen nur durch Mitarbeiter unter Anwendung der gültigen Hygiene- und Abstandsregeln betreten werden. Mitglieder haben keinen Zutritt.
  • Die Toilettenanlagen in Halle 1 und 4 können benutzt werden. Die Duschräume sind gesperrt.
  • Der Spielplatz ist weiterhin gesperrt.
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